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Symposium "Rechtsfragen der Geoinformation"

Unklare Rechtssituation bei Geodaten
bavAIRia-Symposium "Rechtsfragen der Geoinformation" zeigt Handlungsbedarf auf

Oberpfaffenhofen, 03.02.2010

"Wer hätte vor 10 Jahren gedacht, dass es ein Geschäftsmodell sein kann, Straßen wie bei Streetview abzufahren und dies allen kostenfrei verfügbar zu machen? Damals war es auch kein Thema, ob dies zulässig sein soll. Aber im Zeitalter der Informationsgesellschaft gewinnt der rechtliche Aspekt beim Thema "Geo" immer mehr Brisanz. Technisch möglich ist fast alles - was erlaubt ist, ist weitgehend unklar." Damit beschreibt Udo Stichling, Präsident des Deutschen Dachverbandes für Geoinformation e.V., die Aufgabenstellung des Symposiums: "Rechtsfragen der Geoinformation", zu dem das Cluster für Satellitennavigation bavAIRia e.V. in Zusammenarbeit mit der Kanzlei BHO Legal und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen (DLR) über 110 Rechtsexperten aus Ministerien, Behörden, Großunternehmen, Mittelstand, Kanzleien, Forschung und Lehre zum Dialog empfangen konnte, um die zahlreichen aktuellen Rechtsfragen des Geoinformationswesens, mit besonderem Blick auf Erdbeobachtung und Fernerkundung sowie auf GMES, die zweitgrößte europäische Satellitenmission nach Galileo, das den Geoinformationsmarkt in Zukunft wesentlich beeinflussen wird, zu erörtern. Wie alle neuen Technologien wirft auch das Geoinformationswesen zahlreiche Rechtsfragen auf und schafft teilweise dringenden Regelungsbedarf. Behandelt wurden allgemeine Rechtsfragen des Geoinformationswesen wie Datenschutz, Urheberrecht und Nutzungsbedingungen. Ebenso kamen auch konkrete Themen wie erste Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Satellitendatensicherheitsgesetz zur Sprache. "Das Thema wirkt zunächst abstrakt und wenig greifbar, es ergeben sich aber ganz konkrete Fälle in der Praxis, beispielsweise bei der Katastrophenhilfe wie zuletzt in Haiti kann sich die Frage stellen, wie schnell zivile, hochauflösende Satellitenbilder zur Krisenhilfe zur Verfügung gestellt werden dürfen", erläuterte Sven Brunsmann von bavAIRia e.V.

Das Geoinformationswesen umfasst schon heute eine Vielzahl von Anwendungsgebieten, die hauptsächlich in den Bereichen Raum- und Stadtplanung, Umwelt- und Naturschutz, Landesverteidigung und innere Sicherheit, Katastrophenschutz, Energieversorgung, Landwirtschaft und Telematik liegen. Navigation und mobile Services bilden heute den Hauptmarkt des Geoinformationswesens. Das Marktvolumen des Geoinformationswesens lag im Jahr 2007 bei rund 1,5 Mrd. Euro und verzeichnete seit 2002 ein Wachstum von 24%. Der Anteil der Geoinformation am deutschen Navigationsgerätemarkt liegt bei ca. ¼, was rund 728 Mio. Euro entspricht. Aber auch der Bereich Geomarketing verschaffte der deutschen Geoinfowirtschaft allein im Jahr 2007 Umsätze von 278 Mio. Euro. Absehbar ist, dass neue innovative Technologien wie GALILEO und GMES den Markt noch einmal zusätzlich beleben werden. Mit mehr als 150 Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und weltweit führenden Systemhäusern spielt vor allem Bayern eine herausragende Rolle in der Satellitennavigation. Über 550 Unternehmen, mit mehr als 55.000 Beschäftigten und ca. 6,9 Mrd. Euro Umsatz, wovon rund 2,8 Mrd. Euro auf militärische Märkte entfallen, machen Bayern zu einem echten Luft- und Raumfahrtcluster mit durchgängigen Wertschöpfungsketten, so Brunsmann von bavAIRia e.V.

Die Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen sind ein zentrales Element der modernen Informationsgesellschaft und Grundlage für behördliche Entscheidungen in nahezu sämtlichen Politikbereichen. Unterstützt durch immer leistungsfähigere Technologien, gerade auch aus der Luft- und Raumfahrt, werden große Anstrengungen unternommen, in nationalen wie internationalen Netzen raumbezogene Daten
und Informationen interoperabel miteinander auszutauschen. "Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, "öffentliche" Geodaten frei zugänglich zu machen", so Dr. Martin Lenk von der Koordinierungsstelle GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Hier ist vor allem der rechtliche Rahmen von Umweltinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Informationsweiterverwendungsgesetz und dem Datenschutz relevant. Die grundlegende gesetzliche Regelung stellt die europäische Richtlinie INSPIRE dar. Sie verpflichtet die Mitgliedsländer eine Vielzahl ihrer Geodaten nach einheitlichen technischen Regeln webbasiert bereit zu stellen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer außerdem, einen eigenen nationalen Rechtsrahmen zu erlassen. Diese verlangt die Einrichtung von Geodiensten, die das Suchen und Herunterladen von Geodaten ermöglicht.

Wichtige Player im IT-Markt wie Google und Microsoft haben sich als Vorreiter eines weltweiten Geodatenangebots etabliert, mehr als 100 Millionen Menschen nutzen heute die Plattform Google Earth. Aber gerade in diesen Tagen sind die datenschutzrechtlichen Risiken in der Diskussion und einzelne Länder, Kommunen und Städte haben bereits bestimmte Dienste wie Google Streetview verboten, berichtet Dr. Ingo Baumann von der Kanzlei BHO Legal. Die Datenschützer fordern weitere rechtliche Regelungen, obwohl Deutschland mit dem Geodatenzugangsgesetz oder dem Satellitendatensicherheitsgesetz bereits eine internationale Vorreiterrolle bei der Erfassung rechtlicher Aspekte von hochauflösenden Satellitendaten eingenommen hat.

Auch für Unternehmen werden rechtliche Fragen immer relevanter. Dies gilt vor allem für das Urheberrecht. "Die rechtliche Lage ist den meisten Unternehmen nicht hinreichend klar. Produkte werden mit einem "Copyright-Vermerk" versehen in der Hoffnung, damit bereits für ausreichenden Schutz gesorgt zu haben", so  Dr. Baumann. "Datenklau" und "Datenskandal" könnten zu den Unworten des Jahres 2009 werden. Prof. Dr. Lesley Jane Smith, zuständig für die INSPIRE-Richtlinie und ihre nationale Umsetzung in Deutschland führt aus: "Geodaten für sich sind unkritisch", aber "aus der Verbindung mit anderen Daten können jedoch schwerwiegende Bedrohungen für den Persönlichkeitsschutz entstehen".

Über erste praktische Erfahrungen mit dem vom DLR betriebenen ersten und bisher einzigen deutschen, zivilen Radarsatelliten TerraSAR-X berichtete Thorsten Stahl vom DLR: "Bis dato gab es im deutschen Recht keine spezifischen Regelungen, die das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten und daraus abgeleiteten Datenprodukten betrafen. Erst mit dem Betrieb von TerraSAR-X erfolgte 2007 das deutsche Satellitendatensicherheitsgesetz SatDSiG."

Zum Thema Geoinformation und Datenschutz führte Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, aus: Die INSPIRE-Richtlinie sieht vor, dass die Bereitstellung von Netzdiensten unter Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten zu erfolgen hat. Der Bundesgesetzgeber hat den Zugang zu Geodaten im Geodatenzugangsgestz (GeoZG) geregelt. Der bayerische Gesetzgeber regelt die Bereitstellung von Geodaten im BayGDIG. "Aber der Bundesgesetzgeber hat es bislang versäumt, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die private Erhebung und Verwendung von Geodaten zu schaffen. Das hierfür ein legislativer Regelungsbedarf besteht, ergibt sich aus datenschutzrechtlich umstrittenen Projekten wie z.B. Google-Streetview", so Dr. Petri.

Handlungsbedarf besteht auch zum Urheberrecht: "Insbesondere bei Datenbanken besteht ein hohes Schutzbedürfnis. Die Datenbankhersteller müssen die Gewissheit haben, dass ihre Daten nicht von Konkurrenten und Konsumenten kopiert oder Dritten angeboten werden können", so Dipl. jur. Clarissa Otto. Auch die Nutzungslizenzen für satellitengestützte Erdbeobachtungsdaten stellen laut Dr. Markus Lautner, GAF AG, eine zusätzliche Herausforderung dar.

Mit der von der Europäischen Union und der ESA gemeinsam ins Leben gerufenen GMES-Initiative (Global Monitoring for Environment and Security) werden die unterschiedlichen Aktivitäten in den Bereichen Erdbeobachtung und Fernerkundung in Europa integriert sowie vielfältige operationelle Datendienste bereitgestellt. Dr. Gisela Süß von der Europäischen Weltraumagentur (ESA) und GMES Policy Coordinator Dr. Thomas Beer berichteten über die gegenwärtige Entwicklung einer Datenpolitik für GMES und den Einsatz von GMES-Daten für sicherheitsrelevante Anwendungen. "Bei den GMES-Informationsdiensten handelt es sich um ein europäisches öffentliches Gut, das nach dem Grundsatz des vollständigen offenen Zugangs bereitzustellen ist", so Dr. Süß. "Diese offene Datenpolitik soll der Stärkung der Erdbeobachtungsmärkte in Europa, insbesondere der nachgelagerten Branchen, zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung dienen". Hierzu wurden nach der Aufforderung des Weltraumrates die "Gemeinsamen Grundsätze für eine Datenpolitik für die GMES-Sentinel-Missionen" beschlossen, die als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer GMES-Datenpolitik gesehen werden, die aber wohl erst zwischen 2011 und 2013 verabschiedet wird.

Nach einem abschließenden Diskussionsforum bestand Gelegenheit zur Führung durch die neuen Räumlichkeiten des Zentrums für Kriseninformation des Deutschen Fernerkundungsdatenzentrums (DFD). Das Symposium "Rechtsfragen der Geoinformation" versteht sich als Fortsetzung des im Jahr 2008 veranstalteten Symposiums "Rechtfragen der Satellitennavigation" und bot die Möglichkeit, sich aktiv in die Diskussion mit einzubringen oder sich zunächst nur zu informieren.